Hier finden Sie, in dieser Reihenfolge, Informationen zu den Themen:
- E-Klausur in Präsenz und
- Mündliche Online-Prüfung
- Generative KI und Prüfungen
In den einzelnen Abschnitten finden Sie zuerst eine Beschreibung des Prüfungsformats, an welche sich FAQs (häufig gestellte Fragen) zum jeweiligen Prüfungsformat anschließen.
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Welche Technik benötige ich, um an einer elektronischen Präsenzklausur teilzunehmen?
Bei einer elektronischen Präsenzklausur wird die gesamte nötige Technik durch die Friedrich-Schiller-Universität Jena gestellt.
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Wie verhalte ich mich während einer elektronischen Präsenzklausur?
Hier unterscheidet sich Ihr Verhalten nicht vom Verhalten bei einer Klausur, die mit Stift und Papier geschrieben wird.
- Gehen Sie vorher auf Toilette und melden Sie sich ggf. für den Toilettengang ab.
- Bringen Sie sich genug zu Trinken und bei einer längeren Klausur, falls erlaubt, auch Speisen mit.
- Verhalten Sie sich ruhig, um die anderen Klausurteilnehmenden nicht zu stören.
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Was mache ich bei technischen Problemen während der elektronischen Präsenzprüfung?
Kommt es zu technischen Problemen während einer elektronischen Präsenzprüfung, versuchen Sie nicht, etwas an den Einstellungen zu ändern oder herumzuklicken, sondern melden Sie sich unverzüglich bei Ihrer Prüfungsaufsicht.
Lässt sich das Problem beheben, kann Ihnen die Prüferin oder der Prüfer eine Schreibzeitverlängerung als Nachteilsausgleich gewähren. Bei größeren Problemen, die nicht während der Prüfung behoben oder z. B. duch Schreibzeitverlängerung ausgeglichen werden können, gilt grundsätzlich, dass Studierende, die unverschuldet nicht an der Klausur teilnehmen können, von der Prüfung zurücktreten können. Bei anerkanntem Rücktritt besteht ein Anspruch auf einen erneuten Prüfungsversuch. Hatten einzelne Studierende größere technische Probleme, wird die Klausurteilnahme nicht gewertet und nicht als Prüfungsversuch gezählt.
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Welche Technik benötige ich, um an einer mündlichen Onlineprüfung teilzunehmen?
Ihre Lehrperson wird Sie im Vorfeld über die nötige Ausstattung informieren. Sie benötigen für eine mündliche Onlineprüfung
- einen internetfähigen Computer, auf dem Zoom idealerweise bereits installiert ist
- eine funktionsfähige Webcam
- ein Mikrofon
- ausreichend Bandbreite der Internetverbindung.
Führen Sie vorher einen Test durch, z.B. mit Mitstudierenden. So können Sie sehen, ob die Übertragung ausreichend gut ist. Wichtig für einen reibungslosen Ablauf der mündlichen Onlineprüfung ist weiterhin, dass Sie auf Ihrem Computer während der Prüfung nicht mit dem VPN-Client verbunden sind und dass alle Anwendungen geschlossen sind, die nicht für die Prüfung benötigt werden.
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Muss ich die Kamera bei einer mündlichen Onlineprüfung anschalten?
Die kurze Antwort lautet: ja. Dies ist, nicht nur wegen der Identitätskontrolle, für eine mündliche Onlineprüfung unumgänglich und wird für die Prüfungsteilnahme vorausgesetzt.
Die Universität Jena hat ein sehr starkes Interesse am Schutz der Daten aller ihrer Mitglieder. Für die Durchführung mündlicher und schriftlicher Online Prüfungen haben wir umfassende Datenschutzhinweise für die Online-Prüfungen erstellt (Datenschutzhinweise für Online-Prüfungen). Einen weiteren Schutzmechanismus stellen umfassende Verträge mit mehreren Videokonferenzsoftwareanbietern dar. Damit garantiert die Universität für den Datenschutz bei Verwendung der entsprechenden Technik. Auch ist es den Lehrenden nicht gestattet die Videokonferenz, welche während der Prüfung läuft, aufzuzeichnen.
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Was mache ich, wenn ich nicht die richtige Technik besitze?
Für Studierende ist es möglich, beim beim Multimediazentrum eine Webcam auszuleihen.
Falls Sie für die Prüfung einen Laptop benötigen, können Sie sich an laptopspende@uni-jena.de wenden. Zur Laptopspende
Ist während des Probedurchlaufs mit Ihren Mitstudierenden bereits klar geworden, dass Sie z. B. nur über wenig Bandbreite bei der Internetverbindung verfügen, können Sie bei der Lehrperson nachfragen, ob die mündliche Prüfung auch vor Ort durchgeführt werden kann.
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Kann ich ein mobiles Endgerät (Tablet, iPad etc.) für die mündliche Onlineprüfung nutzen?
Solange Sie die Kameraeinstellungen (s. u.) beachten, ist es für mündliche Onlineprüfungen grundsätzlich möglich, ein mobiles Endgerät zu benutzen. Achten Sie auf eine gute Internetverbindung sowie darauf, dass Sie während der Prüfung alle Benachrichtigungen deaktivieren, sodass Sie sich auf die Prüfung konzentrieren können sowie der Verdacht auf den Einsatz unerlaubter Hilfsmittel gar nicht erst aufkommt.
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Wie verhalte ich mich während einer mündlichen Onlineprüfung?
Konzentrieren Sie sich auf die mündliche Online-Prüfung, beachten Sie die Kameraeinstellungen (s. u.) und nutzen Sie nur die erlaubten Hilfsmittel.
Bitte beachten Sie, dass die Aufzeichnung der Prüfung in Ton und/oder Bild auch durch die Studierenden strengstens untersagt ist und zu hochschul- und strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.
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Wie soll die Kamera bei mündlichen Onlineprüfungen eingestellt sein?
Bei mündlichen Onlineprüfungen ist die Einstellung der Kamera ein wichtiger Faktor und sollte von Ihnen bereits im Vorfeld einmal getestet werden.
Die Kamera muss so aufgestellt werden, dass Ihr Gesicht und Oberkörper sowie Ihre Hände von Beginn bis Ende der Prüfung sichtbar sind. Außerdem ist es hilfreich, wenn hinter Ihnen Ihre verschlossene Zimmertür sichtbar ist.
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Wie vermeide ich Störungen während der mündlichen Onlineprüfung?
Sorgen Sie für eine gute Prüfungsumgebung sowie gute Prüfungsbedingungen:
- Führen Sie vorab mit Mitstudierenden eine Probesitzung auf Zoom durch, um technische Störungen vorab zu erkennen und auszuräumen.
- Vergewissern Sie sich vor der Prüfung, dass Ihre Mitbewohner und Mitbewohnerinnen Sie nicht stören und
- Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitbewohner und Mitbewohnerinnen Ihnen für die Zeit der Prüfung die nötige Internetbandbreite frei lassen.
Besprechen Sie diese Dinge mit Ihren Mitbewohner*innen und schließen Sie gegebenenfalls Ihre Zimmertür ab, um Störungen zu vermeiden. Auch ist es hilfreich, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz vor der Prüfung aufräumen, um den Verdacht der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel gar nicht erst aufkommen zu lassen.
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Was mache ich bei technischen Problemen während der mündlichen Onlineprüfung?
Wenn Sie vorab eine Probesitzung durchgeführt haben, bei der Kamera, Internetverbindung und Mikrofon reibungslos funktioniert haben, und es trotzdem zu technischen Problemen kommen sollte:
- Bleiben Sie ruhig und melden Sie sich unverzüglich telefonisch, per Mail oder Chat bei der angegebenen Kontaktperson für diese Prüfung, um ihre technischen Probleme glaubhaft mitzuteilen. Ihre Prüferin oder ihr Prüfer sollte Ihnen im Vorfeld der Prüfung angegeben haben, wer über welche Kanäle bei technischen Problemen während der Prüfung erreichbar ist. Notieren Sie sich vorab die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten, sodass Sie auch im Falle eines Internetausfalls Zugriff auf die entsprechende Telefonnummer haben.
- Sie müssen das Problem und dessen Dauer bestmöglich dokumentieren, um einen Nachweis an den Prüfer/die Prüferin übermitteln zu können. Die Dokumentation kann über einen Screenshot oder ein Handybild geleistet werden. Wichtig ist hierbei, dass das Datum und die Uhrzeit sichtbar sind. Möglicherweise bittet die Kontaktperson Sie auch um weitere Nachweise.
Lässt sich das Problem beheben, kann Ihnen die Prüferin oder der Prüfer eine Zeitverlängerung als Nachteilsausgleich gewähren. Bei größeren Problemen, die nicht während der Prüfung behoben oder z. B. durch Zeitverlängerung ausgeglichen werden können, gilt grundsätzlich, dass Studierende, die unverschuldet nicht an der Prüfung teilnehmen können, von der Prüfung zurücktreten können. Bei anerkanntem Rücktritt besteht ein Anspruch auf einen erneuten Prüfungsversuch. Hatten einzelne Studierende größere technische Probleme, wird die mündliche Prüfung nicht gewertet und nicht als Prüfungsversuch gezählt.
Sollte über die Frage, ob die technische Störung tatsächlich dazu geführt hat, dass Sie die Prüfung nicht durchführen konnten, ein Konflikt zwischen Ihnen und der Lehrperson entstehen, wenden Sie sich bitte immer erst an eine fakultätsinterne Einrichtung z. B. das Prüfungsamt oder die Studierendenberatung. Die Studiendekane und Studiendekaninnen Ihrer Fakultät helfen Ihnen ebenfalls gerne weiter.
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Was machen Lehrende, die einen Verdacht auf Täuschung haben?
In diesem Fall sind die Lehrenden befugt, Nachfragen zu stellen. Weiterhin ist es möglich, dass Sie im Verdachtsfall gebeten werden, Ihre Kamera einmal durch den Raum zu schwenken, um auszuschließen, dass sich weitere Personen in dem Raum befinden oder anderweitig unerlaubte Hilfsmittel deponiert sind.
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Hinweise zur Datenverarbeitung in Videokonferenzen
Alle Studierenden sind angehalten, den Umfang der Datenverarbeitung und die mit der Aufsicht der Studierenden per Videokonferenz-Dienst einhergehende Einbuße an Privatheit in ihrem eigenen Interesse durch geeignete Maßnahmen soweit wie möglich zu reduzieren. Hierzu gehört z. B.:
- die Wahl einer geeigneten, abgeschiedenen räumlichen Umgebung,
- das Entfernen von Bildern und persönlichen Gegenständen im Hintergrund der Kamera sowie ggf.
- die Information von anderen, sich in der Wohnung aufhaltenden Personen, die möglichst nicht durch die Kamera erfasst werden sollten.
Für die mündliche Online-Prüfung darf ausschließlich der von der Universität Jena zur Verfügung gestellte Dienst eingesetzt werden, der nach Kriterien von Datenschutz und Datensicherheit sowie nach Anforderungen an Performanz und Benutzerfreundlichkeit voreingestellt wurde. Die Universität Jena hat die Videokonferenzsoftware ZoomExterner Link beschafft und mit erheblichen Sicherheitseinstellungen abgesichert. Auf den Seiten des Multimediazentrums finden Sie weitere Hinweise dazu.
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Unter welchen Voraussetzungen ist der Einsatz an der Universität möglich?
KI-basierte Werkzeuge besitzen ein immenses Potential für die Steigerung der Effizienz und Effektivität unserer Arbeit. Dort wo generative KI gewinnbringend und ohne Risiken angewendet werden kann, soll eine Nutzung daher möglich sein. Als Anleitung und Sensibilisierung zum verantwortungsbewussten, reflektierten und rechtskonformen Einsatz haben wir im Kapitel „Was muss bei der Nutzung von generativen KI-Tools beachtet werden?“ relevante Eckpunkte zusammengetragen.
Bei der Nutzung müssen wir stets im Blick behalten, dass eine textgenerierende KI zwar anhand statistischer Wahrscheinlichkeiten wohlformulierte Texte erzeugen mag, dabei im Grunde jedoch nicht deren Bedeutung erkennt oder deren Sinn bzw. inhaltliche Richtigkeit bewertet.
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Wie ist die derzeitige rechtliche Lage bzgl. generativer KI in Prüfungen an der Universtät Jena?
Die Prüfungsordnungen der Friedrich-Schiller-Universität Jena regeln oder sanktionieren den Einsatz von ChatGPT und anderen Bots (nachfolgend „ChatGPT“ oder „KI“ genannt) durch Studierende während der Prüfungen bisher nicht ausdrücklich. Trotzdem ist ein solcher Einsatz aus prüfungsrechtlicher Sicht aktuell nicht zulässig, es sei denn, der Prüfende hat den Einsatz explizit gestattet und mit Rahmenbedingungen versehen.
Studierende versichern in der Eigenständigkeitserklärung, die Prüfungsleistung selbstständig und ohne Hilfsmittel oder nur unter Verwendung der angegebenen Hilfsmittel und Quellen zu erbringen. Nutzten Studierende KI-Anwendungen bei schriftlichen Prüfungen oder Prüfungen ohne Aufsicht, käme dies einer Täuschung über die Eigenständigkeit ihrer Leistung bzw. über die Nutzung eines unzulässigen Hilfsmittels gleich. Entsprechend der maßgeblichen Prüfungsordnung ist diese zu ahnden. Bei einer erstmaligen Täuschung und nach vorheriger Anhörung des oder der Studierenden erfolgt die Bewertung der Prüfungsleistung mit 5,0.
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Kann ich generative KI beim Scheiben einer Hausarbeit o.Ä. nutzen?
In Studium und Lehre gelten die Vorgaben für die Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit oder die Durchführung einer Prüfung müssen eigenständig erbrachte Leistungen eines Studierenden darstellen. Ein KI-Einsatz darf daher in diesem Kontext nur als unterstützendes Hilfsmittel eingesetzt werden und nur nach Absprache mit dem Prüfenden.
Sind generative KI-Tools ausdrücklich erlaubt, können Sie diese z.B. für Generierung neuer Idee und Ausbau der eigenen Idee, für Recherche der Quellen und Zusammenfassung der Quellen für den ersten Überblick, sowie Unterstützung bei Schreibblockaden und Feedback zu eigenen Texten hinsichtlichen Stil und Grammatik einsetzen (s. HandreichungDieser Link erfordert eine Anmeldung zum Umgang mit generativer KI an der Universität Jena). Wir empfehlen an dieser Stelle die Dokumentation der Nutzung von genrativen KI-Tools.
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Wo kann ich mich über aktuelle Entwicklungen bezüglich KI in der Lehre und Prüfungen an der Universität Jena informieren?
Auf der offiziellen Seite zu „KI in der Lehre", die von der Akademie für Lehrentwicklung (ALe) und der Stabsstelle Digitale Universität gepflegt wird, sind aktuelle Informationen, weiterführende Hinweise, Ansprechpersonen sowie Veranstaltungshinweise gebündelt dargestellt. → zur Seite