Mit E-Klausur in Präsenz haben Sie die Möglichkeit, eine Klausur vor Ort im PC-Pool des Multimediazentrums durchzuführen. Damit können Sie die Vorteile einer E-Klausur mit denen der Prüfungsdurchführung in Präsenz verbinden:
- eindeutige Schrift- und Antworterkennung
- Integrieren von Multimediadateien
- automatisierte Auswertung und Ergebnis-Analysen
- gewohnte Prüfungsaufsicht und Beantworten von Fragen
- einfache Identitätsprüfung
- Nutzung des Safe-Exam-Browsers
- Stromversorgung ist gewährleistet
- Chancengleichheit ist gewährleistet, da alle auf gleich ausgestatteten Geräten arbeiten
- falls die Poolkapazität nicht ausgeschöpft wird, stehen Ausweichgeräte bei technischen Störungen zur Verfügung
Im Sommersemester 2022 wurden die ersten elektronischen Klausuren mit Unterstützung des Multimediazentrums (MMZ) durchgeführt und die Räumlichkeiten und ihre Ausstattung werden nun kontinuierlich weiterentwickelt.
E-Klausuren stellen eine eigene Prüfungsform dar und sollten als mögliche Prüfungsform in der Modulbeschreibung, z. B. als Moodle-Test, aufgeführt werden.
Organisatorische Rahmenbedingungen für E-Klausur festlegen und bekannt geben
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Bekanntgabe des Prüfungsformats und Prüfungsbedingungen
Sofern gemäß der Angabe in der Modulbeschreibung mehrere Prüfungsformen (z.B. Klausur, Hausarbeit) in Betracht kommen, so geben Sie die für die aktuelle Veranstaltung gewählte Prüfungsform den Studierenden bitte spätestens zu Veranstaltungsbeginn bekannt. Bitte informieren Sie die Studierenden zu diesem Zeitpunkt auch darüber, dass Sie die Prüfungsleistung als E-Klausur durchführen.
Informieren Sie die Studierenden spätestens 14 Tage vor der Prüfung über das Präsenzformat der Prüfungsaufsicht. Diese Information können Sie in Friedolin z. B. in den Kommentaren hinterlegen, sodass die Studierenden vor der Prüfungsanmeldung wissen, welches Format sie erwartet. Stellen Sie die Datenschutzhinweise für digitale Prüfungen spätestens 14 Tage vor der Prüfung zur Verfügung.
Klären Sie Ihre Studierenden darüber auf, ob es sich um eine Closed-Book-Prüfung, bei der keine Hilfsmittel erlaubt sind, oder um eine Open-Book-Prüfung handelt, bei der Hilfsmittel erlaubt sind. Weisen Sie explizit darauf hin, was erlaubte und was unerlaubte Hilfsmittel sind. Die Prüfungsordnungen der Uni Jena regeln oder sanktionieren den Einsatz von generativer KI, wie ChatGPT und anderen Bots durch Studierende während der Prüfungen bisher nicht ausdrücklich. Trotzdem ist ein solcher Einsatz aus prüfungsrechtlicher Sicht aktuell nicht zulässig, es sei denn, der Prüfende hat den Einsatz explizit gestattet und mit Rahmenbedingungen versehen.
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Buchen des PC-Pools
Im MMZ stehen vier PC-Pools mit einer (Gesamt-)Kapazität von ca. 100 PC-Arbeitsplätzen zur Verfügung. Die Buchung erfolgt über die Fachbereichsadministration (im Normalfall das Sekretariat der Einrichtung) über Friedolin.
Aktuell stehen folgende Pools vom MMZ zur Verfügung:
- Am Standort Ernst-Abbe-Platz 8: Pool 202/204, Pool 216, Pool 217
- Am Standort Carl-Zeiss-Straße 3: Pool 1100
Da die Geräte durch das URZ gewartet werden, sind diese entsprechend vorbereitet und der Safe-Exam-Browser ist vorinstalliert.
Haben Sie eine größere Gruppe, können Sie zeitgleiche Nutzung mehrerer PC-Pools beantragen und die Gruppe somit teilen. Beachten Sie bitte, dass hierzu entsprechend mehr Aufsichtspersonal einzuplanen ist.
Einige Lehrende der Universität Jena experimentieren zwar mit dem Bring Your Own Device Ansatz (BYOD) zur Durchführung der E-Klausuren in Präsenz in verschiedenen Räumlichkeiten der Universität. Allerdings bringt dieser Ansatz eigene Herausforderungen mit sich, wie ewa Sicherheit, Datenschutz und Chancengleichheit, die es zu bewältigen gibt. Die Stabsstelle Digitale Universität strebt daher an, in der nächsten Zeit gemeinsam mit Lehrenden und Studiereden im Rahmen der Digitalisierungs-Stakeholdergruppen ein belastbares und skalierbares BYOD-Konzept für die Universität Jena zu entwickeln.
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Digitalen Prüfungsraum beantragen und einrichten
Die Friedrich-Schiller-Universität bietet seit dem 20. Juli 2020 einen dezidierten Prüfungsserver (exam.uni-jena.deExterner Link) für E-Klausuren an. Das System basiert auf dem aus der Lehre bekannten System Moodle, wurde jedoch für den Prüfungskontext angepasst und ist zwingend für E-Klausuren zu nutzen.
Prüfungsräume können über das URZ ServicedeskExterner Link beantragt werden. Nach der Beantragung erhalten Sie vom Moodle-Team eine Bestätigungsmail mit Informationen zur Einrichtung des Raumes, einen Link sowie einen Einschreibeschlüssel für den Prüfungsraum. Falls Sie diese Benachrichtigung nicht erhalten haben, hilft Ihnen das Moodle-Team unter moodle@uni-jena.de gerne weiter.
Den Link und Zugangscode senden Sie als Lehrende selbst an die zur Prüfung zugelassenen Studierenden per E-Mail, damit diese den Raum (schon vor dem eigentlichen Prüfungstermin) betreten können, um sich über den Ablauf und Bedingungen der Prüfung informieren zu können.
Dieser Prüfungsraum ist bereits mit einem Grundgerüst ausgestattet, das Sie an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Vorangelegt sind im Prüfungsraum folgende Elemente:
- PDF: Datenschutzhinweise
- Textseite: Belehrung der Studierenden
- Aufgabe: Einreichung Thoska
- Test: Eigenständigkeitserklärung für die Bestätigung der Selbstständigen Bearbeitung der Klausur durch die Studierenden
- Test: Belehrung und Prüfungsfähigkeit für die Bestätigung der Kenntnisnahme der Belehrung und Bestätigung der Prüfungsfähigkeit
- Test: Modulklausur
Die E-Klausur selbst konfigurieren Sie später so, dass sie erst zum eingestellten Prüfungstermin für die Studierenden verfügbar ist (siehe Erstellung der Klausur).
Nachdem alle Prüflinge dem Prüfungsraum beigetreten sind, empfiehlt es sich, die Selbsteinschreibung wieder zu deaktivieren, damit sich niemand nachträglich in den Raum einschreiben kann, der nicht zur Prüfung zugelassen ist. Hierfür gehen Sie auf Teilnehmer/innen -> Zahnrad -> Einschreibemethoden und deaktivieren die Selbsteinschreibung.
Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen obliegt den Prüfenden. Ggf. entfernen Sie nicht zugelassene Prüflinge wieder aus dem Prüfungsraum.
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Eigenständigkeitserklärung und Identitätsprüfung
Bei elektronischen Prüfungen, ist eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung laut §3 Absatz 5 der Corona-Rahmensatzung (2. Änderung vom 5. Mai 2021) eine Zulassungsvoraussetzung für die elektronische Prüfung und ist damit von den Studierenden anzufordern. Und auch bei Open-Book-Klausuren, bei denen alle Materialien von den Studierenden genutzt werden dürfen, müssen die Prüflinge bestätigen, dass die Prüfung selbstständig und ohne Hilfe Dritter absolviert wird.
Erstellung der E-Klausur in Präsenz
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Test als Klausur anlegen
Der im Prüfungsraum vorangelegte Test "Modulklausur" ist bereits mit den entsprechenden Einstellungen vorkonfiguriert. Diese sollten Sie überprüfen und auf Ihre spezielle Prüfungssituation anzupassen.
→ Anleitung aus dem Moodle-Hilfekurs für Lehrende: Test als digitale Klausur einrichtenExterner Link
→ Anleitung aus dem Moodle-Hilfekurs für Lehrende: Fragesamlung anlegenExterner Link und Fragesammlung exportieren / importierenExterner Link
→ Moodle Dokumentation: Moodle Tests effektiv durchführenExterner LinkDer Safe-Exam-Browser kann bei elektronischen Präsenzprüfungen in den PC-Pools des MMZ eingesetzt werden, da er auf den Poolgeräten bereits vorinstalliert ist. Dieser versetzt die Pool-Geräte für die Zeit der Klausur in einen Lockdown-Modus um ein Nachschlagen im Internet zu verhindern.
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Geeignete Aufgaben wählen
Da bei E-Prüfungen in Präsenz im Gegensatz zu E-Prüfungen mit Onlineaufsicht eine Aufsicht wie bei den Präsenzprüfungen gewohnt stattfinden kann und der Safe-Exam-Browser genutzt werden kann, können auch Wissensabfragen gestellt werden.
Transferaufgaben bieten sich dennoch für die Umsetzung kompetenzorientierte Klausuren an, wenn Verstehen, Anwenden oder Beurteilen des im Vorfeld bereits erworbenen oder gerade nachgeschlagenen Wissens überprüft werden soll.
Bei elektronischen Präsenzprüfungen ist es auch möglich, einen Teil auf Papier zu schreiben (z. B. bei Aufgaben mit komplizierteren Eingaben, wie Formeln oder Zeichnungen) und einen Teil digital umzusetzen (z. B. MC- und Theoriefragen zur effizienteren Kontrolle).
→ Anleitung aus dem Moodle-Hilfekurs für Lehrende: FragetypenExterner Link
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Probeklausur
Vor der eigentlichen Klausur führen Sie bitte eine Probeklausur unter echten Bedingungen durch. Dies dient dazu, dass sich Studierende und Prüfende mit der Technik vertraut machen können und beide Seiten deutlich entspannter sind, wenn die tatsächliche Prüfung stattfindet. Wenn die Geräte im PC-Pools der Uni Jena genutzt werden, liegt die störungsfreie Durchführung allein bei der Universität Jena. Eine Teilnahme am Testdurchlauf sollte den Studierenden dringend empfohlen werden. Somit können sich Prüflinge in einem späteren Widerspruchs- und Klageverfahren nicht auf technische/digitale Probleme oder Verzögerungen in der Bearbeitung berufen, die mit vorheriger Teilnahme an der Probeklausur aufgefallen wären. Führen Sie die Testklausur im selben Prüfungsraum auf Moodle und nach Möglichkeit im PC-Pool durch, wie die spätere Klausur.
Durchführung der E-Klausur in Präsenz
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Identitätskontrolle
Die Identitätskontrolle erfolgt wie bei Präsenzprüfungen gewohnt durch den Abgleich der Prüflinge mit der Teilnehmerliste aus Friedolin anhand der Thoska.
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Belehrung und Prüfungsfähigkeit
Um Probleme und Unstimmigkeiten am Prüfungstag zu vermeiden und auf Fragen reagieren zu können, sollten Sie die Prüflinge möglichst frühzeitig über alle (technischen) Anforderungen und Regeln in Kenntnis setzen. Das schafft sowohl für Sie als auch für die Studierenden Sicherheit. Spätestens vor der Prüfung muss eine Belehrung über Rechte und Pflichten erfolgen. Dabei sollte analog zu den Präsenzprüfungen vorgegangen und zusätzlich die besonderen Bedingungen der E-Klausur erläutert werden.
Im voreingerichteten Prüfungsraum ist das Lesen und die Bestätigung der Belehrung in Moodle als Voraussetzung für die Freischaltung zur Klausur bereits eingerichtet.
Belehren Sie die Studierenden über folgende organisatorischen, technischen und rechtlichen Punkte:
- Bearbeitungszeit und technischer Bearbeitungspuffer
- Verhalten nach Abgabe der Prüfung
- erlaubte und unerlaubte Hilfsmittel
- Umgang mit technischen Störungen
- Umgang mit Täuschungsversuchen
Analog zu den Präsenzprüfungen muss die Frage der Prüfungsfähigkeit angesprochen werden. Die Prüfungsfähigkeit wird mit der Belehrung im Prüfungsraum bestätigt. Nur dann wird die Modulprüfung für die Studierenden freigeschaltet.
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Aufsicht
Da die Poolkapazitäten begrenzt sind, müssen Sie bei größeren Studierendengruppen und der Nutzung mehrerer PC-Pools entsprechend mehr Aufsichtspersonal einplanen.
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Freischalten der Klausur in Moodle
Da die E-Klausur so konfiguriert ist, dass sie erst zum eingestellten Prüfungstermin für die Studierenden verfügbar ist, wird diese erst genau zu diesem Zeitpunkt zugänglich.
Weisen Sie Ihre Prüflinge darauf hin, dass Sie ggf. erst die Seite aktualisieren müssen, damit die Freischaltung bei ihnen sichtbar wird.
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Bearbeitung der E-Klausur durch die Prüflinge
Studierende sollten die Klausur vor Ablauf der Zeit manuell abgeben können; ansonsten sollten Sie die Einstellungen für die Klausur so wählen, dass sie nach Ablauf der vorgegebenen Bearbeitungszeit automatisch mit ihrem aktuellen Stand abgegeben wird.
Bei Nachfragen können Sie wie bei Präsenzprüfungen gewohnt eingehen.
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Umgang mit technischen Störungen
Sollte es zu technischen Problemen kommen, beruhigen Sie die Prüflinge und prüfen Sie eine Behebung oder einen Ausgleich der Störung, etwa durch eine Schreibzeitverlängerung.
In jedem Fall wird empfohlen, dass zusätzlich einige Klausuren in Papierform ausgedruckt werden und einzelne Zusatzgeräte vor Ort verfügbar sind, damit in Notfällen schnell reagiert werden kann.
Grundsätzlich gilt immer, dass Studierende, die unverschuldet nicht an der Klausur teilnehmen können, von der Prüfung zurücktreten können. Bei anerkanntem Rücktritt besteht ein Anspruch auf einen erneuten Prüfungsversuch. Hatten Studierende größere technische Probleme während der Klausur, die nicht in den Verantwortungsbereich der betreffenden Studierenden fallen (z.B. durch Missachtung der vorab mitgeteilten Hinweise, Teilnahme an Testklausur, etc.), dann wird die Klausurteilnahme nicht gewertet und nicht als Prüfungsversuch gezählt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn diese Störung nicht während der Prüfung behoben oder - z. B. durch Schreibzeitverlängerung - ausgeglichen werden kann.
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Täuschungsversuche
Zur Vermeidung der Benachteiligung redlicher Prüflinge sind Sie gehalten, Täuschungsversuche möglichst zu verhindern und - sofern Ihnen Indizien für eine Täuschung vorliegen, diesem Verdacht nachzugehen.
In diesem Fall muss – wie bei Präsenzprüfungen – ein Protokoll über den Vorfall angefertigt werden. Wenn es zu Streitigkeiten kommt, können Sie sich an das Rechtsamt wenden. Eine Anhörung ist vor Bewertung der Prüfung mit 5,0 wegen Täuschung zwingend erforderlich. Die Klausur darf aber immer unter Vorbehalt zu Ende geschrieben und abgegeben werden. Dies muss der Studierende kenntlich machen. Informieren Sie Ihre Studierenden entsprechend darüber.
Nach der Klausur
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Korrektur
Prinzipiell bietet Moodle Ihnen die Möglichkeit der automatischen Korrektur der Klausur. Dies kann vor allem bei Multiple Choice-Fragen oder Fragen mit sehr klarer Antwort (einzelne Zahlen, eindeutiger einzelner Begriff) sehr nützlich sein.
Andere Fragetypen (z. B. Freitext) müssen manuell kontrolliert werden. Auch bei Fragen vom Fragentyp Lückentext (Cloze), können korrekte Lösungen als falsch eingeschätzt werden, z. B. aufgrund kleiner Abweichungen in der Eingabe der Antworten (Schreibfehler, zusätzliche Trennzeichen, zu viele Leerzeichen o. ä.). Daher ist es grundsätzlich notwendig, die Klausurergebnisse manuell nachzuprüfen; insbesondere hinsichtlich eventueller Folgefehler, die mit Hilfe der zusätzlichen handschriftlichen Lösungsskizzen noch besser beurteilt werden können.
→ Anleitung aus dem Moodle-Hilfekurs für Lehrende: Digitale Klausuren bewerten, drucken und als Tabelle herunterladenExterner Link
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Klausureinsicht
Klausureinsichten können digital per bilateraler Videokonferenz durchgeführt werden.
Um Unsicherheiten zu vermeiden, sollten Sie sich bereits bei Anmeldung zur Klausureinsicht, spätestens aber zu Beginn der Einsicht, bestätigen lassen, dass die/der Studierende sich zur Klausureinsicht allein befindet – im Zweifelsfall ist ein Kameraschwenk erlaubt – und dass ihr/ihm bewusst ist, dass ein Abfotografieren, Download oder ähnliche Form der Kopie der Klausur untersagt ist.
Die korrigierte E-Klausur des Prüflings kann dann per Bildschirmfreigabe mit dem Prüfling besprochen werden. Anträge auf Nachkorrektur sollte man schriftlich formulieren und per E-Mail zusenden lassen.
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Archivierung der Klausur
Momentan befindet sich der Prozess der Archivierung digitaler Prüfungen im Aufbau. Die Klausuren bleiben auf den Servern des URZ gespeichert bis das digitale Archiv zur Verfügung steht. In Zukunft soll es eine Schnittstelle auf dem Prüfungsserver geben, über die die Lehrenden per Mausklick signierte PDF-A Dateien generieren und im Anschluss an das Archiv senden. Sie werden informiert, sobald die Schnittstelle zur Verfügung steht.